Zur Erinnerung: In allen Gebäuden, in denen sich vermietete Wohnungen befinden, hätte bis zum 31.12.2013 das Trinkwassersystem auf Legionellen untersucht werden müssen. Jedenfalls dann, wenn sich in dem Gebäude ein Trinkwasserspeicher mit mehr als 400 Litern Fassungsvermögen befindet oder das Leitungsvolumen zwischen Entnahmestelle und Trinkwassererwärmer...