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Bekanntmachung der Satzung des Wasserförderverbandes Quickborn


Der Wasserförderverband Quickborn hat nach Beratung im Vorstand und Beschlussfassung durch die Verbandsvertretung am 20.11.2024 den Erlass der Satzung des Wasserförderverbandes Quickborn beschlossen. Die erforderliche Genehmigung nach § 58 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 86), zuletzt geändert durch Art. 2 Ges. v. 13.12.2024, (GVOBl. S. 875, 923)  wurde von der Landrätin des Kreises Pinneberg als Aufsichtsbehörde der Wasser- und Bodenverbände am 24.04.2025 erteilt. 

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 23.04.2013 außer Kraft.



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