Der Wasserförderverband Quickborn hat nach Beratung im Vorstand und Beschlussfassung durch die Verbandsvertretung am 20.11.2024 den Erlass der Satzung des Wasserförderverbandes Quickborn beschlossen. Die erforderliche Genehmigung nach § 58 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 86), zuletzt geändert durch Art. 2 Ges. v. 13.12.2024, (GVOBl. S. 875, 923) wurde von der Landrätin des Kreises Pinneberg als Aufsichtsbehörde der Wasser- und Bodenverbände am 24.04.2025 erteilt.
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 23.04.2013 außer Kraft.