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Kinderschutz in der Schule


Schule

Kinder und Jugendliche verbringen einen großen Teil ihres Alltags in der Schule. Somit sind Lehrkräfte für viele Schülerinnen und Schüler eine wichtige Vertrauensperson. Oft nehmen Sie als Erstes wahr, wenn sich das Verhalten eines Kindes verändert, wenn Anzeichen von Vernachlässigung oder Übergriffen sichtbar werden oder familiäre Belastungen erkennbar sind.

Gemäß Bundeskinderschutzgesetz (§4 KKG) besteht in solchen Situationen die Aufgabe von Lehrkräften darin zu prüfen, ob ernstzunehmende Hinweise auf eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen. Dazu gehört, das Gespräch mit dem Kind und den Eltern zu suchen, auf geeignete Hilfsangebote hinzuweisen und – wenn notwendig – das Jugendamt (ASD) einzubeziehen. Im Kreis Pinneberg entspricht es der gängigen Vorgehensweise, dass sich Lehrkräfte zur Unterstützung des Prozesses von einer insoweit erfahrenen Fachkraft beraten lassen.

Zudem sind Schulen seit 2021 gemäß §4 SchulG SH aufgerufen, ein Präventions- und Interventionskonzept vorzuhalten.

Aufgabe ist es, Schule als sicheren Ort zu gestalten, an dem Kinder und Jugendliche vor sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt geschützt sind, ernst genommen werden und ihr Selbstschutz gestärkt wird.

Präventiver Kinderschutz zeigt sich in einer achtsamen Schulkultur, klaren Regeln, verlässlichen Ansprechpersonen sowie im frühzeitigen Erkennen von Belastungen. Ziel ist es vor allem Gefährdungen vorzubeugen und Kinder zu stärken. Präventionsmaßnahmen beinhalten jedoch auch strukturelle Maßnahmen der Schule und die Weiterentwicklung der Kompetenzen des Personals.



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