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Verwaltung Fachbereich Familie, Teilhabe und Soziales Kinderschutz Kinderschutz in Vereinen und Verbänden
Vereine und Verbände sind wichtige Lebens- und Lernorte für Kinder und Jugendliche. Ob im Fußballverein, im Spielmannszug oder im Musikverein – hier erleben junge Menschen Gemeinschaft, Anerkennung und persönliche Entwicklung. Gleichzeitig tragen Vereine eine besondere Verantwortung für den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
Vereine und Verbände haben sowohl im präventiven als auch im intervenierenden Kinderschutz eine zentrale Aufgabe.
Ziel der Prävention ist es, Grenzverletzungen und Übergriffe frühzeitig zu verhindern und Kindern sichere Strukturen zu bieten.

Dies beinhaltet unter anderem:
Kommt es zu konkreten Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung sind Vereine gefordert verantwortungsvoll zu handeln.
Um in solchen Fällen handlungssicher agieren zu können, sollten Vereine und Verbände Handlungsleitfäden / Interventionskonzepte erarbeiten. Dies gilt sowohl für Kindeswohlgefährdungen im häusliches Umfeld sowie für Kindeswohlgefährdungen durch vereinsinterne Personen.
Zudem haben im Kreis Pinneberg auch ehrenamtlich Tätige die Möglichkeit sich im Kinderschutzfall von einer insoweit erfahrenen Fachkraft beratend begleiten zu lassen.
Kinderschutz ist keine Zusatzaufgabe, sondern ein fester Bestandteil verantwortungsvoller Vereinsarbeit.
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