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Neues Geschwindigkeitsmessgerät geht in den Probebetrieb


Mehr Verkehrssicherheit im Kreis Pinneberg

Bereits im November 2018 hatte der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Verkehr einstimmig beschlossen, finanzielle Mittel in Höhe von 350.000,00 € für eine temporäre Miete (als Testphase) mit ggfs. anschließendem Erwerb eines mobilen Geschwindigkeitsmessgerätes zur Verfügung zu stellen. Bei dem Gerät handelt es sich um eine sog. Semi-Station, welche der Kreis Pinneberg jetzt für einen Zeitraum von 3 Monaten erproben wird.

„Der Trailer wird zum Kontrollort gebracht, aufgestellt und eingerichtet. Die Geschwindigkeitsmessung findet ab diesem Zeitpunkt selbstständig durch die Technik statt, ohne die erforderliche Anwesenheit eines Messangestellten“ erläutert Eva Sühlsen vom Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit den großen Vorteil des Anhängers. Dies geschieht auch rund um die Uhr im Gegensatz zu anderen mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen.

Der Trailer kann rund sieben Tage an einer Messstelle verbleiben, die Akkulaufzeit hängt u.a. auch von der Anzahl der gemessenen Fahrzeuge ab. Das Gerät wird in der Regel in einem bestimmten Rhythmus (ca. einmal wöchentlich) ausgelesen und geladen. Die Ladezeit beträgt rund einen Tag, danach ist das Gerät wieder einsatzbereit. Personalaufwand: ca. 6 Stunden wöchentlich.


20200520 PM Bild Geschwindigkeitsüberwachung

„Vom Beschluss bis zur Umsetzung hat es leider ein wenig länger gedauert, dies begründet sich durch krankheitsbedingte Langzeitausfälle und viel Personalfluktuation in 2019, die Verwaltung hat uns aber fortwährend über den Sachstand auf dem Laufenden gehalten äußert sich Jens Petersen, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Verkehr verständnisvoll. „Wir sind sehr gespannt auf die Erfahrungen mit dem Gerät“ so Petersen weiter. Eine Auswertung des Probebetriebes wird voraussichtlich im Herbst im Ausschuss beraten.


Auch diese Überwachung läuft in Kooperation mit der Polizei, so werden die Standorte des Trailers gemeinsam festgelegt. Wie bisher werden Kreis und Polizei an neuralgischen Punkten messen, z. B. an Kindergärten und Schulen sowie Unfallschwerpunkten.

Mögliche Kritik wegen „Abzocke“, gerade im Hinblick auf den neuen verschärften Bußgeldkatalog, lässt Kreissprecher Oliver Carstens daher nicht gelten: „Die Anmietung des Gerätes war bereits seit längerem geplant und ließ sich leider erst jetzt umsetzen, das hat daher mal gar nix mit dem neuen Bußgeldkatalog zu tun. Die Gründe für die Erprobung und mögliche Anschaffung des Gerätes sind simpel:

Mehr Verkehrsüberwachung führt zu einem geringeren Geschwindigkeitsniveau. Ob dies zu weniger Unfällen führt, ist zwar nicht sicher, aber zumindest fallen die Unfallfolgen milder aus.“

 
Pressemitteilung vom 22.05.2020


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