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Gemeinde Halstenbek schließt Kooperationsvertrag mit dem Kreis für den Aufgabenbereich Vollstreckung


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In den Kommunen im Kreis Pinneberg fallen jährlich tausende von Zahlungs- und Vollstreckungsvorgängen an. Diese Prozesse laufen sehr ähnlich ab und bieten daher ein besonders großes Potential für Kostenersparnisse und Qualitätsgewinne. Der Kreis Pinneberg und die Gemeinde Halstenbek werden zukünftig organisationsübergreifend planen und handeln.

Am Dienstag, den 25. Mai 2021 unterzeichneten der Bürgermeister der Gemeinde Halstenbek Claudius von Rüden und Landrätin Elfi Heesch den Kooperationsvertrag, mit dem das Vollstreckungswesen der Gemeinde Halstenbek vom Kreis übernommen wird. Mit Halstenbek sind es inzwischen zehn Kooperationspartner mit insgesamt 19 Kommunen, die die Vollstreckungsaufgaben an den Kreis übertragen haben. „Das ist ein Beispiel für die zunehmend vertrauensvollere Zusammenarbeit zwischen Kreis und Kommunen“, freut sich Jens Bollwahn, Leiter des Fachdienstes Finanzen und Controlling des Kreises Pinneberg. „Es ist eine win-win-Situation. Wir möchten für Halstenbek diese Chance, uns neu aufzustellen gerne nutzen“, so Halstensbeks Bürgermeister Claudius von Rüden.


 

Details: Der Vertrag wird unbefristet geschlossen, kann aber durch jede Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Der Kreis Pinneberg übernimmt für die Gemeinde Halstenbek ab dem 01.06.2021 die komplette Vollstreckung, also Innen- und Außendienst nach Mahnung, die Bearbeitung von außergerichtlichen Einigungsversuchen sowie Insolvenz-und Zwangsversteigerungsverfahren. Die Abrechnung mit dem Kreis erfolgt durch die Erstattung von Fallpauschalen, die bis zu 190 Euro pro Fall betragen kann. Es handelt sich dabei um eine Mischkalkulation. Etwa 60 Prozent der Fälle werden mit einer Pauschale von 20 Euro abgerechnet.

Durch die Zusammenfassung des Zahlungsverkehrs in eine überörtliche Kooperation werden erhebliche Rationalisierungs- und Synergieeffekte freigesetzt. So ist z. B. der verfügbare Personalstamm deutlich größer, Krankheitsausfälle können so deutlich besser kompensiert werden, das Fachwissen wird an einer zentralen Stelle konzentriert.

 
Medieninformation vom 26.05.2021


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