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Kreis Pinneberg kooperiert mit der Stadt Kiel bei der Kriegsopferfürsorge


Kooperationsvereinbarung

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 28. August 2013 einstimmig die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Pinneberg und der Stadt Kiel für die Kriegsopferfürsorge beschlossen. Ab dem 01. Januar 2014 werden die Aufgaben der Kriegsopferfürsorge für den Kreis Pinneberg durch die Stadt Kiel übernommen.

„Mit der Kooperation erreichen wir eine Qualitätssteigerung in der Aufgabenwahrnehmung und sparen zugleich Kosten“, macht Holger Lankau, Fachdienstleiter Soziales, deutlich. Das Einsparvolumen wird auf 7.300 Euro jährlich beziffert.

Aktuell werden 65 Fälle mit absteigender Tendenz im Bereich der Kriegsopferfürsorge bei der Kreisverwaltung bearbeitet.

„Da die Bearbeitung grundsätzlich über den Postweg läuft, ändert sich für die Leistungsempfänger nichts“, so Lankau. „Natürlich stehen wir den Bürgern weiterhin hier vor Ort zur Verfügung und leiten Schriftstücke und Erklärungen weiter“.


Über die Kriegsopferfürsorge

Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Personen, die nach dem Bundesversorgungsgesetz als Beschädigte oder Hinterbliebene anerkannt sind. Die Leistungen werden in Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen des Einzelnen bewilligt.

Folgende Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind möglich:

  • Hilfen zur beruflichen Rehabilitation zur beruflichen (Wieder) Eingliederung von Beschädigten
  • Krankenhilfe: Ergänzung der Leistungen der Krankenversicherung
  • Hilfe zur Pflege: Ergänzung der Leistungen der Pflegeversicherung
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes: Haushaltshilfe bei vorübergehender Krankheit oder dauernd zur Vermeidung einer Heimaufnahme
  • Altenhilfe: Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft im Alter
  • Erziehungsbeihilfe: Ausbildungshilfe, die Beschädigte für ihre Kinder bzw. Waisen als selbst Anspruchsberechtigte erhalten können
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt: Aufstockende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erholungshilfe: Beihilfe für einen 3 bis 4-wöchigen Erholungsaufenthalt
  • Wohnungshilfe: Beratung in Wohnungs- und Siedlungsangelegenheiten sowie Mitwirkung bei der Beschaffung und Erhaltung ausreichenden und gesunden Wohnraums
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen: Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Blindenhilfe und Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

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