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Auch zukünftig Geschwisterermäßigung für Hortbetreuung


Empfehlung der Kreispolitik per Videokonferenz

Das neue Kita-Reform-Gesetz wird voraussichtlich zum 01.01.2021 in Kraft treten. Einige Rechtsvorschriften sollen aber bereits vorher gelten, z. B. die sogenannte Umsetzung einer landesweit einheitlichen Sozialstaffelregelung, zu der auch die Regelung der Geschwisterermäßigung zählt.

Während für die Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege eine gesetzlich bindende Geschwisterermäßigung für Kinder vor dem Schuleintritt besteht, ist die Berücksichtigung der Hortbetreuung lediglich eine "Kann-Bestimmung" und die Regelung damit in das Ermessen des Kreises gestellt. Aktuell wird die Hortbetreuung bei der Gewährung einer Geschwisterermäßigung bereits berücksichtigt.

In einer Videokonferenz mit den jugendpolitischen Sprechern der Kreistagsfraktionen, Trägern der Jugendhilfe und der Kreisverwaltung am letzten Montag herrschte Einigkeit darüber, dass diese Geschwisterermäßigung weiter beibehalten werden soll. Mangels eines echten Beschlusses (aufgrund der Videokonferenz) wurde Landrat Oliver Stolz ermächtigt, die Empfehlung des Gremiums anzuwenden.   

Landrat Oliver Stolz will die Empfehlung des JHA umsetzen: „Damit wird insbesondere den Eltern, deren Kinder im Hort betreut werden, die notwendige Sicherheit gegeben, dass die Geschwisterermäßigung auch in einer neuen Satzung Bestand haben wird. Es gibt keinen Zweifel daran, dass der Kreistag den hierfür notwendigen Beschluss in seiner Sitzung am 24.06.2020 fassen wird.“

Die aktuelle und zukünftige Geschwisterermäßigung sieht vor, dass der Elternbeitrag beim zweiten Kind nur noch 50% beträgt, für alle weiteren Kinder entfallen die Elternbeiträge.

Die Kosten für die Geschwisterermäßigung werden im neuen Doppelhaushalt der Kreisverwaltung 2021/2022 mit 500.000.00 € in der Finanzplanung enthalten sein.

 
Pressemitteilung vom 27.05.2020


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