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Veröffentlichungen Pressemitteilungen Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz online
Der Fachdienst Gesundheit des Kreises Pinneberg bietet die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ab dem 1. April 2026 online an.
Bürgerinnen und Bürger können die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung damit orts- und zeitunabhängig absolvieren. Ein Termin vor Ort ist nicht mehr erforderlich.
Für die Nutzung des Online-Dienstes ist eine Anmeldung über die BundID notwendig. Die Gebühr für die Online-Belehrung beträgt 25 Euro.
Das neue digitale Angebot spart Zeit, reduziert Wartezeiten und schafft insbesondere für Berufstätige und Betriebe mehr Flexibilität. Zugleich ist es Teil der fortschreitenden Verwaltungsmodernisierung und trägt dazu bei, Abläufe einfacher, schneller und bürgerfreundlicher zu gestalten.
https://www.kreis-pinneberg.de/Belehrungen.html
https://efa.sh.niedersachsen.de/govos/go/a/51?c=bc
Medieninformation vom 01.04.2026
Webseiten-ID: 20057174

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