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Bekanntmachung über Grundwasserentnahme der Stadtwerke Pinneberg


Die Stadtwerke Pinneberg, Am Hafen 7 in 25421 Pinneberg haben gem. § 8 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts (Wasserhaushaushaltsgesetz - WHG -) in der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I, Seite 2585) in derzeit gültiger Fassung i.V.m. den §§11 ff. des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz - LWG -) vom 11.02.2008 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 91) in der z. Z. gültigen Fassung die Bewilligung zur Grundwasserentnahme beantragt: 

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