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Bündnis für die Sicherheit: Kreis Pinneberg und DRK schließen Kooperationsvertrag


20220322 DRK Kooperationsvertrag

Wenn Hilfe gebraucht wird, ist das Deutsche Rote Kreuz (DRK) zur Stelle. Mit Fahrzeugen, Material und vor allem ehrenamtlichen Helfer*innen unterstützt das DRK die Bevölkerung bei Großschadensereignissen und Katastrophen im Kreis Pinneberg. Die jahrzehntelange Zusammenarbeit mündet jetzt in einen Grundlagenvertrag, der die Partnerschaft von Kreis und DRK bekräftigt.

„Das Deutsche Rote Kreuz spielt eine unverzichtbare Rolle für die Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz im Kreis Pinneberg“, sagte Landrätin Elfi Heesch bei der Vertragsunterzeichnung am 22. März in der Nothilfestation des DRK in Pinneberg. „Mit dem Vertrag stärken wir die Leistungsfähigkeit des Katastrophenschutzes im Kreis Pinneberg, würdigen die gewachsene Partnerschaft mit dem DRK und schaffen eine ebenso verbindliche wie belastbare Grundlage für die künftige Zusammenarbeit. Die überwiegend ehrenamtliche Arbeit des DRK wird sowohl in den Gremien des Kreises als auch von Seiten der Bevölkerung in höchstem Maße wertgeschätzt.“


Bisher erfolgte die Zusammenarbeit in traditionell gewachsenen Strukturen. Sobald es Unterstützungsbedarf gab, haben der Kreis und das DRK sich abgesprochen und den Einsatz entsprechend geplant. Dabei geht es etwa um die Bereitstellung von Sanitäts-, Betreuungs-, Transport- und Logistikmodulen sowie um Trinkwasseraufbereitung, Fachberatung für den Katastrophenschutz des Kreises oder das Mitwirken im Rettungsdienst bei größeren Notfallereignissen.

„Der neue Vertrag fasst die bisherigen Einzelvereinbarungen zusammen und regelt die Rahmenbedingungen künftiger Einsätze“, erklärt Reinhold Kinle, Vorstand des DRK-Kreisverbands Pinneberg. „Besonders freut uns, dass wir nun die Arbeit mit den ehrenamtlichen Helfer*innen sicher weiterentwickeln können. Wir müssen sie anpassen, um mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten, in der der Klimawandel eine immer wichtigere Rolle spielt, ebenso wie die Abhängigkeit von Stromnetzen und Internetverbindungen.“

Der Kooperationsvertrag definiert Rechte, Pflichten und Verfahren der Zusammenarbeit, fasst die vereinbarten Aufgaben zusammen und regelt langfristig die finanzielle Seite. Unter anderem werden einsatztaktische Forderungen, Ausstattungsdetails und Vorgaben zu Ausbildung und Qualifikation festgeschrieben.

Ähnliche Grundlagenverträge im Bereich Bevölkerungs- und Katastrophenschutz hat der Kreis Pinneberg bereits mit der Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk geschlossen.

 
Medieninformation vom 22.03.2022


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