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Geflügelpest: Aufhebung der Aufstallungspflicht


Der Kreis Pinneberg hebt die bislang geltende Aufstallungspflicht für Geflügel und gehaltene Vögel sowie das Verbot von Ausstellungen dieser Tierarten auf. Grundlage ist die neue tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 26/3 vom 31.03.2026, die ab Mittwoch, 01.04.2026, in Kraft tritt.

Hintergrund der Entscheidung ist die leicht rückläufige Entwicklung der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza, HPAI) sowohl im Kreisgebiet als auch deutschlandweit. Nach erneuter Risikobewertung und auch nach Abwägung des Tierschutzes wird die Aufstallungspflicht aufgehoben.

Trotz der Aufhebung weist der Kreis darauf hin, dass das Risiko eines Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest laut Friedrich-Loeffler-Institut weiterhin als hoch eingeschätzt wird. Geflügelhalterinnen und -haltern wird daher dringend empfohlen, ihre Tiere weiterhin aufzustallen und konsequente Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Zur Allgemeinverfügung: https://www.kreis-pinneberg.de/Veröffentlichungen/Bekanntmachungen/Tierseuchenrechtliche+Allgemeinverfügung+26-3.html

Unverändert gültig bleibt zudem die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein vom 23.10.2025 zu vorbeugenden Maßnahmen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/landwirtschaft/gefluegelpest

Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

  
Medieninformation vom 31.03.2026


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