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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 26/1 vom 15.01.2026 zur Teilaufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 25/1


Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 26/1 zur Teilaufhebung der mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung Nr. 25/1 vom 27.10.2025 angeordneten Aufstallungspflicht von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel im Kreis Pinneberg sowie zur Fortgeltung des Verbots der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel zum Schutz gegen die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) im Kreis Pinneberg vom 15.01.2026

Auf Grundlage der / des

  • Artikel 70 Abs. 1 und 2 i.V.m. Artikel 55 Abs. 1d), Artikel 61 Abs. 1i) und Artikel 71 der Verordnung (EU) 2016/4291
  • §§ 13 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 sowie 65 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung - GeflPestSchV)
  • § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AG TierGesG)
  • § 4 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)
  • § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)5 und § 37 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG)

wird die Allgemeinverfügung Nr. 25/1 über die Anordnung der kreisweiten Aufstallungspflicht (Ausnahme: Insel Helgoland) und des Verbots der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel zum Schutz gegen die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) im Kreis Pinneberg vom 27.10.2025 teilweise aufgehoben und wie folgt geändert ...

Den vollständigen Inhalt der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 26/1 entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.

Elmshorn, 15.01.2026



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