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Bekanntmachung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 25/3 zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 25/2.1


Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 25/3 vom 23.12.2025 zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 25/2.1 vom 25.11.2025 über die Festlegung einer Überwachungszone, der Stallpflicht und weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) im Kreis Pinneberg

Aufgrund des Ausbruchs der aviären hochpathogenen Influenza in einem Geflügelbe-trieb im Kreis Steinburg wurde am 25.11.2025 die Allgemeinverfügung 25/2.1 zur Anord-nung von Maßnahmen in der dadurch entstandenen Überwachungszone, die zum Teil in den Kreis Pinneberg hineinreicht, veröffentlicht.

Auf Grundlage der / des

  • Artikel 40 und 55 in Verbindung mit Anhang XI der Delegierten Verordnung (EU) 2020/6871
  • § 44 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Schutzverordnung – GeflPestSchV)
  • § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AG TierGesG)
  • § 117 Abs. 1 des allgemeinen Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein (LVwG)

wird die Allgemeinverfügung 25/2.1 aufgehoben.

Diese Allgemeinverfügung tritt am 25.12.2025 in Kraft.

Den vollständigen Inhalt der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 25/3 entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.

Elmshorn, 23.11.2025



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