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Veröffentlichungen Bekanntmachungen Bekanntmachung Satzung Wasser- und Bodenverband Hörnerau
Der Wasser- und Bodenverband Hörnerau hat nach Beratung im Vorstand und Beschlussfassung durch den Verbandsausschuss am 04.12.2024 den Erlass der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Hörnerau beschlossen. Die erforderliche Genehmigung nach § 58 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 86), zuletzt geändert durch Art. 2 Ges. v. 13.12.2024, (GVOBl. S. 875, 923) wurde von der Landrätin des Kreises Pinneberg als Aufsichtsbehörde der Wasser- und Bodenverbände am 24.04.2025 erteilt.
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 12.06.2016 außer Kraft.
Elmshorn, 10.07.2025
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