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Bekanntmachung der Satzung des Sielverbandes Seestermühe


Der Sielverband Seestermühe hat nach Beratung im Vorstand und Beschlussfassung durch den Verbandsausschuss am 05.06.2026 den Erlass der Satzung des Sielverbandes Seestermühe beschlossen. Die erforderliche Genehmigung nach § 58 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 1578) wurde von der Landrätin des Kreises Pinneberg als Aufsichtsbehörde der Wasser- und Bodenverbände am 11.06.2026 erteilt. 

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 16.05.2009 außer Kraft. 

Elmshorn, 26.06.2026



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