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Verwaltung Fachbereich Familie, Teilhabe und Soziales Fachdienst Jugend/ Soziale Dienste Abteilung Allg. Soziale Dienste Täter-Opfer-Ausgleich
Jede Straftat hinterlässt einen Konflikt zwischen Täter und Opfer. Dieser Konflikt kann in der Regel allein durch die Strafverfolgung nicht gelöst werden.
Darum sehen wir eine Chance in der Begegnung von Täter und Opfer für beide Seiten, denn das Opfer kann dem Täter Gefühle wie Wut, Ärger, Verletzung und Empörung und die Folgen der Tat verdeutlichen. Und der Täter kann gegenüber dem Opfer zeigen, dass er für die Tat einstehen will, die Gefühle des Opfers ernst nimmt und die Sache durch eine Wiedergutmachung wieder in Ordnung bringen. Beide haben die Möglichkeit eine Aussöhnung zu erleben.
In diesen Fällen sehen wir uns in der Rolle eines neutralen Vermittlers, der bei der Suche nach einer gemeinsamen Konfliktlösung helfen kann.
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