Wenn Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre) eine Straftat begangen haben, wird die Jugendgerichtshilfe von Seiten der Justiz im Jugendstrafverfahren beteiligt.
- Wenn wir Nachricht von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht bekommen, nehmen wir Kontakt zu Ihnen/euch auf und bieten eine Beratung und unsere Unterstützung an.
- Insbesondere erklären wir Ihnen/euch, was in dem Verfahren auf die Beschuldigten zukommen kann und bereiten sie so auf die Hauptverhandlung vor.
- Wir beraten Sie, die Personensorgeberechtigten, auch über Möglichkeiten, weitere Erzieherische Hilfen in Anspruch zu nehmen.
- Wir bringen die persönlichen, familiären und sozialen Gesichtspunkte der Beschuldigten im Verfahren ein und geben eine Stellungnahme zum Strafmaß ab.
- Erhalten die Beschuldigten eine Auflage oder Weisung aus dem Verfahren, überwachen wir den Verlauf derselben.
- Im Einzelfall führen wir auch einen Ausgleich zwischen Täter und Opfer (TOA) durch.