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Grundlage für die staatliche Bekämpfung der Tierseuchen ist in Deutschland das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG).

Diese Aufgabe umfasst die Einhaltung von tierseuchenrechtlichen Bestimmungen im internationalen Tier- und Warenverkehr als auch die Sanierung und Bekämpfung von Tierseuchen innerhalb von gewerblichen und privaten Tierhaltungen.

Die Tierseuchenbekämpfung ist eine Gemeinschaftsaufgabe des Staates und der Tierhalter. Für den Erfolg der Maßnahmen ist die Mitarbeit der Tierbesitzer, Landwirte, Züchter und ihrer Organisationen Voraussetzung.

Tierhalter sind gemäß Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) verpflichtet, vor Beginn der Tätigkeit sowie bei Änderungen im Tierbestand die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zu informieren über

  • die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern (z.B. Pferde, Esel, Maultiere etc.), Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühner, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern (Puten), Wachteln oder Laufvögel (z.B. Strauße, Emus etc.),
  • die Haltung von Gehegewild (z.B. Damwild, Rotwild, Sikawild etc.), Kameliden (z.B. Kamele, Lamas, Dromedare etc.) und anderen Klauentieren, die nicht in § 26 Abs. 1 ViehVerkV genannt sind,
  • die Haltung von Bienen.



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