Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!
Verwaltung Fachbereich Bevölkerungsschutz, Zuwanderung und Gesundheit Fachdienst Sicherheit, Verbraucherschutz und Migration Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Tierseuchenbekämpfung Entschädigungsregelung
Die Entschädigungsregelung des Tierseuchengesetzes ist in das Gesamtsystem der staatlichen Tierseuchenbekämpfung integriert und erfüllt hier eine besondere Funktion:
Die Entschädigung dient:
Für den Kreis Pinneberg sind Anträge auf Entschädigung über die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Kreises Pinneberg an den Tierseuchenfonds beim Ministerium für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus in Kiel zu richten.
Ein Anspruch auf Entschädigung kann u.a. dann entfallen, wenn gesetzliche Vorschriften schuldhaft nicht befolgt werden oder die Anzeige einer Tierseuche oder eines Tierseuchenverdachtes nicht oder nicht unverzüglich erfolgt.
Webseiten-ID: 1622
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
Wegbeschreibung