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Verwaltung Fachbereich Bauen, Umwelt und Verkehr Fachdienst Umwelt Team Abfallüberwachung und gesundh. Umweltschutz gesundheitlicher Umweltschutz Trinkwasser Trinkwasserqualität
Alle öffentlichen, gewerblichen und privaten Trinkwasserversorgungsanlagen werden regelmäßig entsprechend der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) untersucht und überprüft. Die Trinkwasserverordnung regelt klar, wer wo für die Einhaltung der vorgeschriebenen Trinkwasserqualität verantwortlich ist:
Für die Einhaltung der Trinkwasserqualität ist das Wasserversorgungsunternehmen bis zur Übergabe in die Hausinstallation verantwortlich. Von dort an liegt diese Zuständigkeit beim Hauseigentümer. In der Regel endet die Zuständigkeit des Wasserversorgungsunternehmens am ersten Absperrventil hinter dem Wasserzähler. Es gibt aber Ausnahmen. Sehen Sie daher bitte in Ihren Vertrag mit dem Wasserversorgungsunternehmen.
Im Kreis Pinneberg überwachen wir vom Fachdienst Umwelt das Trinkwasser, d.h.
Hausinstallation sind die Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen, die sich zwischen dem Punkt der Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch und dem Punkt der Übergabe aus einer Wasserversorgungsanlage ... an Verbraucher abgegeben wird." (§3 (2) Nr. 3 TrinkwV 2001)
Bitte melden Sie Ihre Hausinstallation mit den nachfolgenfolgenden Formularen bei uns an:
Webseiten-ID: 1456
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
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