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Begleitung, App und Online-Antrag auf Einbürgerung: Willkommenskultur im Kreis Pinneberg


Aktuell endet jeden Monat für rund 100 Menschen die Flucht aus ihrem Heimatland im Kreis Pinneberg. Über die zentrale Aufnahme im Land Schleswig-Holstein werden sie dem Kreis Pinneberg zugewiesen und von dort auf die Kommunen verteilt. Das Ende der Flucht ist für die meisten von ihnen der Beginn einer weiteren Reise – die ihrer Integration.

„Wir setzen auf Willkommenskultur“, sagt Kreispräsident Helmuth Ahrens. „Das Gefühl, willkommen zu sein, verschafft Sicherheit, macht offen und ist sozusagen die Eintrittskarte in eine Gemeinschaft. Willkommenskultur ist die notwendige Voraussetzung, um Zuwanderung und Integration erfolgreich zu gestalten. Denn Migration ist eine Tatsache. Menschen kommen zu uns. Viele von ihnen bleiben bei uns.“

Im Kreis Pinneberg haben rund 64.000 Menschen eine Einwanderungsgeschichte. Das sind 20 Prozent. 50.500 Menschen haben einen ausländischen Pass. Zum Vergleich: 2014 waren es noch 26.000 Menschen mit einem ausländischen Pass.

Neben den Asylbewerber*innen kommen Menschen auch wegen des Ukraine-Kriegs. 4.200 Geflüchtete sind seit Frühjahr 2022 aus der Ukraine in den Kreis Pinneberg gekommen. „Kreis und Kommunen stehen vor vielen Herausforderungen beim Thema Geflüchtete und Integration“, sagt Robert Schwerin, Fachbereichsleiter Bevölkerungsschutz, Zuwanderung und Gesundheit beim Kreis Pinneberg. „Es geht um fehlenden Wohnraum, zu wenige Sprachlernangebote, Plätze in Integrationskursen, in Kitas, in DaZ-Klassen oder auch um komplizierte Prozesse bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Mir ist aber wichtig, dass wir Integration auch als Erfolgsgeschichte erzählen. Denn Integration ist weiterhin gesetzlicher Auftrag und funktioniert überwiegend – auch weil alle am Prozess Beteiligten ihren Teil dazu beitragen.“


20240918 Einbürgerung

Zu den Erfolgen zählen etwa die Einbürgerungen. Die Zahl der neu eingebürgerten Menschen im Kreis Pinneberg steigt. 2022 waren es 655, 2023 schon 836. Das gerade erst reformierte Staatsangehörigkeitsgesetz hat die Zahl der potenziellen Antragstellenden noch einmal erhöht. So ist die erforderliche Aufenthaltszeit in Deutschland von acht auf fünf Jahre reduziert worden. Außerdem ist eine Mehrstaatigkeit zulässig.

„Der Weg zu einer Einbürgerung ist die Integration“, so Schwerin. „Angebote zur Integration gibt es viele, oftmals sind diese aber nicht bekannt. Wir brauchen deshalb den direkten Austausch, um hilfreiche und notwendige Informationen zu vermitteln.“

Das beginnt im Kreis Pinneberg schon damit, dass neu zugewanderte Menschen nach ihrer Ankunft und dem ersten Termin in der Zuwanderungsbehörde laut Willkommensauftrag zu ihrem neuen Wohnort begleitet werden. Dies übernehmen Sprachmittler, damit die Menschen möglichst ohne Kommunikationsschwierigkeiten am neuen Aufenthaltsort ankommen.


Aktuell wird ein neues Handlungskonzept Integration entwickelt. Ein strategischer Schwerpunkt soll die Kommunikation sein. Der Kreis richtet aktuell eine App als zentralen Ort für Informationen ein. Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund werden auf der Integreat App über alle relevanten Belange auch in ihrer jeweiligen Herkunftssprache informiert. Die App wird auf Angebote hingewiesen, beispielsweise der Zuwanderungsbehörde, des Jobcenters, der Bundesagentur für Arbeit, der Kommunen im Kreis Pinneberg sowie der Integrationsträger und Migrationsberatungen.

Auch neben dieser App stellt sich der Kreis Pinneberg digitaler auf, um den Menschen den Zugang zu Informationen zu erleichtern und Abläufe zu vereinfachen. So arbeitet die Zuwanderungsbehörde über eine digitale Terminvergabe, informiert umfassend über Neuerungen und Abläufe auf der Homepage und arbeitet laufend daran, weitere Prozesse zu digitalisieren und zu vereinfachen.

Die Zuwanderungsbehörde ermöglicht bereits die Online-Beantragung von verschiedenen Aufenthaltstiteln. Aktuell hinzu gekommen ist der Online-Antrag Einbürgerung. Das Besondere dieses Angebots ist der „Quick-Check“. Damit können Interessierte vor dem Antrag prüfen lassen, ob sie die allgemeinen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

Weitere Informationen rund um Zuwanderung und Integration gibt es auf der Website des Kreises: https://www.kreis-pinneberg.de/Ausländerbehörde.html.

  
Medieninformation vom 18.09.2024


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