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Myxomatose: Auch Hasen im Kreis Pinneberg sind erkrankt


20251014 Hase_pixabay

Seit einige Wochen werden in Schleswig-Holstein Fälle bekannt, in denen Hasen von der Tierseuche Myxomatose betroffen sind. Auch im Kreis Pinneberg sind mehrere Tiere positiv auf die Viruserkrankung getestet worden. Drei Feldhasen – aus  Haseldorf, Groß Offenseth und Seeth-Ekholt – sind im September mit entsprechenden Symptomen tot aufgefunden und im Landeslabor untersucht worden.

 „Die Tierseuche Myxomatose ist für Menschen und andere Säugetiere ungefährlich“, sagt Dr. Antje Lange, Leiterin des Veterinäramts im Kreis Pinneberg. „Der Kontakt mit toten Hasen sollte aber dennoch vermieden werden. Hunde sollten in der Feldmark an der Leine laufen. Wir gehen davon aus, dass die Myxomatose im ganzen Kreis Pinneberg verbreitet ist. Eine Gesamtzahl der betroffenen Tiere lässt sich nicht abschätzen.“


Die Myxomatose äußert sich in entzündlich geschwollenen Augen und Ohren sowie einem apathischen Verhalten und endet meistens tödlich. Weitere Fälle von Hasen mit eben diesen Symptomen sind dem Veterinäramt gemeldet worden, werden jedoch nach den aktuellen Nachweisen, dass die Tierseuche im Kreis existiert, nicht mehr getestet.

Das Virus aus der Familie der Pockenviren wird von Stechinsekten sowie einem direkten Kontakt zwischen den Tieren übertragen. Auch kontaminiertes Futter oder verschmutztes Schuhwerk können für eine Übertragung der Krankheit verantwortlich sein. 

Seit August 2024 breitet sich die Tierseuche in Deutschland auch bei Feldhasen aus.  Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt schon seit vielen Jahren, Hauskaninchen gegen Myxomatose sowie gegen RHD impfen zu lassen. 

Das Landwirtschaftsministerium in Kiel rät dazu, auf Treibjagden und Hundearbeit in betroffenen Gebieten zu verzichten.

Die Myxomatose ist weder melde- noch anzeigepflichtig. Wer einen toten Hasen findet, sollte diesen liegenlassen. Eine Mitteilung an eine Behörde ist nicht erforderlich.

Foto: Hase Quelle: Pixabay


Medieninformation vom 14.10.2025


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