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Veröffentlichungen Pressemitteilungen Kreisverwaltung setzt auf nachhaltige Beschaffung
Ob Büromaterial, Möbel, Dienstfahrzeuge oder Strom – Nachhaltigkeit spielt in der Beschaffung für die Kreisverwaltung schon länger eine wichtige Rolle. Jetzt geht es noch einen Schritt weiter. Nach einem Grundsatzbeschluss des Kreistags im Juli, gibt es nun mit einem Leitfaden feste Kriterien, wie bei Auftragsvergaben und Beschaffungen der Aspekt der ökologischen, sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit zu berücksichtigen ist.
„Als Kreisverwaltung gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung unseres Ziels, nachhaltig zu agieren“, sagt Landrätin Elfi Heesch. „Wir fangen nicht bei Null an, sondern setzen unseren Weg konsequent fort. Nachhaltigkeit ist ein zentraler Wert im Leitbild der Kreisverwaltung. Mit den neuen Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung zeigen wir, dass wir den Wert einer ökologischen, sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit nicht nur als Bekenntnis, sondern als Verpflichtung verstehen.“
Mit dem Leitfaden für nachhaltige Beschaffung und Vergabe geht eine weitere Maßnahme aus dem im März 2024 verabschiedeten Integrierten Klimaschutzkonzept des Kreises Pinneberg in die praktische Umsetzung. Unterstützung bei der Erarbeitung gab es vom Kompetenzzentrum für nachhaltige Beschaffung und Vergabe Schleswig-Holstein.
In vielen Bereichen der Beschaffung in der Kreisverwaltung werden bereits Nachhaltigkeitskriterien angewendet, so etwa durch die Stromversorgung mit Ökostrom oder den E-Fuhrpark.
Der neue Leitfaden für Mitarbeitende umfasst neben Grundlagen und Definitionen auch eine Zusammenstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Für eine Auswahl an Produktgruppen werden Anforderungs- und Ausschlusskriterien sowie empfehlenswerte Siegel für die Beschaffung definiert. So ist beispielsweise beim Büromaterial weitestgehend auf Kunststoff zu verzichten, Reinigungsmittel sollen kein Mikroplastik enthalten und Papier- und Druckerzeugnisse müssen zu 100 Prozent aus Recyclingmaterial bestehen. Zudem sind vermehrt Gütezeichen für faire Arbeit und Handel in Ausschreibungen einzubeziehen, etwa im Bereich der Arbeitskleidung.
Medieninformation vom 23.09.2025
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