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Kreis kontrolliert Waffenbesitz: Sicherheitsauflagen müssen erfüllt sein


2.343 Menschen im Kreis Pinneberg besitzen eine Schusswaffe. Ob Jäger oder Sportschützen - sie alle haben strenge Auflagen zu erfüllen, wie sie ihre Waffe aufbewahren. Die Waffenbehörde des Kreises Pinneberg prüft regelmäßig, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

So muss es sein: Grundsätzlich dürfen Schusswaffen nur ungeladen aufbewahrt werden. Wo der Schlüssel liegt oder wie der Code für den Waffenschrank lautet, darf keine andere unberechtigte Person wissen – auch nicht die im gleichen Haushalt lebende Partnerin oder der Partner.

Auch Waffen, für die es keine besondere Erlaubnis braucht, müssen in einem Behältnis eingeschlossen sein.

251 Mal haben Mitarbeitende der Waffenbehörde des Kreises im vergangenen Jahr Waffenbesitzer*innen besucht, um die Aufbewahrung zu überprüfen. Insgesamt 1.273 Waffen haben sie dabei kontrolliert. Damit übertrifft der Kreis die Kontroll-Vorgaben des Landes. Seit Ende 2022 gilt die Regel, dass jedes Jahr bei mindestens 10 Prozent der Waffenbesitzer*innen eine Aufbewahrungs-Kontrolle durchzuführen ist. Das wären demnach jährlich mindestens 234 Kontrollen.


20240305 MI Waffenkontrolle

Die Mitarbeitenden der Behörde sind geschult und dürfen bei ihren Kontrollen die Waffen auch in die Hand nehmen. Die überwiegende Zahl der Waffenbesitzer*innen sind den Besuchen aus der Kreisverwaltung gegenüber positiv eingestellt. Die große Mehrheit unterstützt, dass die Aufbewahrung von Waffen überprüft wird. So war auch das Ergebnis der Kontrollen, dass die allermeisten Waffen korrekt verwahrt werden. Nur bei wenigen der Kontrollierten gab es Beanstandungen – beispielsweise dass ein Waffenschrank nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht oder die Schusswaffe außerhalb des Schranks verwahrt wurde. Immer mal wieder kommt es auch vor, dass Waffenbesitzer*innen ihre Waffen bei einer Kontrolle auch freiwillig abgeben. Hierzu kommt es etwa, wenn Waffen vererbt wurden, aber kein Interesse bei den Erben besteht, sich näher mit der Materie zu befassen.


Die Waffenbehörde kündigt ihre Kontrollen meistens vorher an. Es werden aber auch unangekündigte Kontrollen durchgeführt. 33 Mal mussten die Kreis-Mitarbeitenden in 2023 vor der Eingangstür wieder kehrtmachen, weil niemand zuhause war.

Eine nicht korrekte Aufbewahrung einer Schusswaffe kann übrigens dazu führen, dass die Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen entzogen wird.

Wer Fragen zur Aufbewahrung von Waffen hat, kann sich gern an die Waffenbehörde des Kreises Pinneberg wenden.
Telefon: 04121/4502-2236, -2232 oder -2231; E-Mail: waffen.jagd.ordnung@kreis-pinneberg.de

 
Medieninformation vom 05.03.2024


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