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Elmshorn: Landesprogramm - neue Perspektiven für gefährdete Frauen und Kinder


PM20211112 Landesprogramm

Am Donnerstag, 11.11.2021, trafen sich im Kreishaus Mitarbeiter*innen des Innenministeriums und Vertreter*innen der örtlichen Kommunen auf Einladung von Maike Bredehorn (Fachdienstleiterin, Fachdienst Soziales) und Herrn Bachir Yzidi (Integrationsbeauftragter, Fachdienst Soziales), um sich über die Hintergründe und Rahmenbedingungen des Landesaufnahmeprogrammes auszutauschen.

„Das Zusammentreffen hat für alle Beteiligte viel gebracht. Es ist gut gelungen, viele Bögen zu spannen – von Kairo über Boostedt in den Kreis Pinneberg, vom Ministerium über die Kreisverwaltung und die Kommunen zu den Betreuer*innen vor Ort, von rechtlichen und kommunikativen „Kleinigkeiten“ zu hoher Bedeutsamkeit für die persönlich Betroffenen vor Ort“, berichtet Bredehorn. „Insgesamt habe sie den Eindruck einer sehr guten und kooperativen Zusammenarbeit auf allen Ebenen mitgenommen“, führt sie fort.


Zum Hintergrund

Im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms hat das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge bislang 302 Flüchtlinge aufgenommen, vor allem gefährdete Frauen und deren Familienangehörige, aus Kairo. Diese leben rund vier Wochen in der Landesunterkunft Boostedt. Dort können sie zur Ruhe kommen und werden auf ihr Leben in Schleswig-Holstein und die Verteilung in die Kreise und kreisfreien Städte vorbereitet. Damit die Aufnahme in den Kommunen Integrations-orientiert gelingt, unterstützt das Innenministerium die jeweilige Gemeinde oder Stadt mit insgesamt 6.000 Euro pro Person. Die Flüchtlinge reisen mit einem Visum ein und haben einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Sie werden bis zu einer möglichen späteren eigenen Erwerbstätigkeit finanziell über das Asylbewerberleistungsgesetz, bei längerem Bedarf später durch Arbeitslosengeld II oder SGB XII-Leistungen abgesichert.

Die Landesregierung hatte 2018 das Landesaufnahmeprogramm Schleswig-Holstein für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, vor allem Frauen und Kinder, aus Ägypten beschlossen. Der besondere Fokus des Landesaufnahmeprogramms (LAP 500) ist auf die Aufnahme von Opfern, die traumatisierende Gewalterfahrung erleben mussten, gerichtet. Aufgrund von Vorschlägen des UNHCR haben in den vergangenen Jahren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes in Kairo besonders bedrängte Flüchtlinge befragt und ermittelt, ob sie den Kriterien des LAP entsprechen. Nach Sicherheitsbefragung durch Sicherheitskräfte des Bundes und eingehender medizinischer Untersuchung erfolgt die Ausreise aus Ägypten und die Aufnahme in die Landesunterkunft in Boostedt. Der Kreis Pinneberg hat für die Aufnahme seines Kontingents von Flüchtlingen aus dem LAP eine Steuerungsgruppe gegründet, die schnell auf unterschiedliche Unterstützungsbedarfe der Einreisenden, meist Familien, reagieren kann. Hierzu sind unterschiedliche Dienste gut verzahnt und von den Kommunen über den Integrationsbeauftragen, Herrn Bachir Yzidi, zügig abrufbar. Die ersten 25 Personen sind inzwischen gut im Kreis Pinneberg angekommen.

Weitere Informationen: https://www.schleswigholstein.de/DE/Landesregierung/IV/Service/Broschueren/Broschueren_IV/Fluechtlingspolitik/handreichung.html


Bildinformation: Referentenreihe (v.l.n.r.): Bachir Yzidi, Integrationsbeauftragter des Kreises Pinneberg, Ulf Döhring, Referatsleiter im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG), Frank Matthiessen, Head oft the Mission, Marie-Louise Möller, Organisation LAP MILIG, Maike Bredehorn Leiterin des Fachdienstes Soziales der Kreisverwaltung Pinneberg, Vivette Tchuissang Tchiwe, Team Integration der Kreisverwaltung Pinneberg. Weitere Personen auf dem Bild: Vertreter*innen der örtlichen Kommunen.

Medieninformation vom 12.11.2021


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