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Kreis übernimmt Vollstreckungen für das Amt Rantzau


In den Kommunen im Kreis Pinneberg fallen jährlich tausende von Zahlungs- und Vollstreckungsvorgängen an. Diese Prozesse laufen sehr ähnlich ab und bieten daher großes Potenzial sowohl für Kostenersparnisse als auch für Qualitätsverbesserungen. Der Kreis Pinneberg und das Amt Rantzau werden in Sachen Vollstreckung künftig organisationsübergreifend planen und handeln.


20221208 MI Vollstreckung

Ende November unterzeichneten Matthias Bagger, Direktor des Amtes Rantzau, und Landrätin Elfi Heesch einen Kooperationsvertrag, mit dem ein Teil des Vollstreckungswesens des Amtes Rantzau ab dem kommenden Jahr vom Kreis übernommen wird. Damit sind es inzwischen 11 Kooperationspartner mit insgesamt 31 Kommunen, die Vollstreckungsaufgaben an den Kreis übertragen haben.

„Die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Vollstreckung erweist sich als effektiv und damit als Vorteil für alle Beteiligten“, sagt Jens Bollwahn, Leiter des Fachdienstes Finanzen und Controlling beim Kreis Pinneberg. „Wir freuen uns, dass dieses Erfolgsmodell zwischen dem Kreis und den Kommunen weiter wächst.“

Amtsdirektor Bagger: „Diese kommunale Zusammenarbeit stärkt die Leistungsfähigkeit der Kommunen, verbessert ihre Wettbewerbsfähigkeit und führt zu Kosteneinsparungen. Nicht nur im Zusammenhang mit Zukunftsthemen, wie etwa dem Bevölkerungsrückgang, Personalengpässen, Lücken in der Nahversorgung oder der Finanznot arbeiten Kommunen, Städte und Kreise immer öfter gemeinsam Hand in Hand, - jedoch ohne dabei die kommunale Selbstverwaltung aufgeben zu müssen.“


Zu den Details: Der Vertrag wird unbefristet geschlossen, kann aber beidseitig mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Jahresende beendet werden. Der Kreis Pinneberg übernimmt für das Amt Rantzau ab dem 1. Januar 2023 die Vollstreckungsaufgaben im Innen- und Außendienst nach erfolgloser Mahnung. Die Abrechnung mit dem Kreis erfolgt durch die Erstattung von Fallpauschalen, die bis zu 190 Euro pro Fall betragen können. Dabei handelt es sich um eine Mischkalkulation. Rund 60 Prozent der Fälle werden mit einer Pauschale von 33 Euro abgerechnet.

Durch die Zusammenfassung des Zahlungsverkehrs in einer überörtlichen Kooperation werden erhebliche Synergieeffekte wirksam. So ist u.a. mehr Personal verfügbar, Krankheitsausfälle können besser kompensiert werden und das Fachwissen ist an einer zentralen Stelle konzentriert.

 
Medieninformation vom 08.12.2022


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