Kinderschutz aus einem Guss: Kreis Pinneberg schafft gemeinsame Standards


Der Kreis Pinneberg stärkt den Kinderschutz, indem er Standards setzt und Orientierung gibt. Unter dem Arbeitstitel „Kinderschutz aus einem Guss“ haben Fachkräfte verschiedener Professionen einheitliche Standards, Begrifflichkeiten und Verfahrensweisen entwickelt, um das gemeinsame Handeln im Kinderschutz zu festigen und die bestehenden Strukturen weiter zu optimieren. Ziel ist es, dass alle, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, bei möglichen Kindeswohlgefährdungen nach einem abgestimmten und nachvollziehbaren Verfahren handeln.

„Kinderschutz geht uns alle an. Denn Kinderschutz kann nur in der Verantwortungsgemeinschaft gut gelingen“, so die Kinderschutzfachkraft des Kreises Pinneberg, Nina Proske. „Es ist wichtig, dass sich alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ihrer Rolle im Kinderschutz bewusst sind, handlungssicher agieren können und wissen, wo sie sich Unterstützung holen können, wenn sie sich Sorgen um das Wohl eines Kindes machen.“

Christoph Helms, Leiter des Jugendamts im Kreis Pinneberg, ergänzt: „Kinderschutz ist längst keine Aufgabe einzelner spezialisierter Stellen mehr. Pädagogische Fachkräfte, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, medizinische Fachkräfte, Beratungsstellen oder auch Ehrenamtliche in Vereinen können immer mit Situationen konfrontiert sein, in denen sich die Frage stellt: Ist das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet – und was ist jetzt zu tun?“

Genau hier setzt „Kinderschutz aus einem Guss“ an. Nina Proske: „Guter Kinderschutz lebt davon, dass die beteiligten Menschen miteinander arbeiten und sich gegenseitig verstehen. Wenn es um das Wohl eines Kindes geht, müssen Zuständigkeiten und Wege klar sein. Unterschiedliche Professionen bringen unterschiedliche Perspektiven mit – entscheidend ist, dass daraus ein gemeinsames Handeln entsteht.“

Die Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen kann in der Praxis aber auch eine Herausforderung sein. Fachbegriffe werden teilweise unterschiedlich verwendet, Risiken verschieden eingeschätzt und Arbeitsfelder folgen jeweils eigenen fachlichen Standards und gesetzlichen Vorgaben. Was bedeutet beispielsweise eine akute Kindeswohlgefährdung? Wann liegen gewichtige Anhaltspunkte vor? Welche Schritte sind zunächst selbst einzuleiten – und wann muss das Jugendamt eingeschaltet werden?

Um solche Fragen möglichst einheitlich beantworten zu können, haben Mitglieder der bereits seit 2007 bestehenden AG Kinderschutz, unter der Geschäftsführung der Kinderschutzfachkraft des Kreises, gemeinsame Begrifflichkeiten und ein abgestimmtes Vorgehen erarbeitet.

Ein zentrales Ergebnis ist das Informationshandbuch zum Kinderschutz im Kreis Pinneberg. Es bündelt fachliches Wissen, erläutert zentrale Begriffe und beschreibt Verfahrenswege. Damit soll es Fachkräften Orientierung geben, ihre Handlungssicherheit erhöhen und die Zusammenarbeit über Berufs- und Institutionsgrenzen hinweg erleichtern.

Da die Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung nicht immer eindeutig sind und zu Unsicherheiten führen können, kann im Kinderschutzverfahren die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft – kurz InsoFa – besonders wertvoll sein. Denn Veränderungen im Verhalten eines Kindes, Auffälligkeiten im familiären Umfeld oder Hinweise auf Vernachlässigung oder Gewalt müssen fachlich sicher eingeordnet und bewertet werden.

Im Kreis Pinneberg gilt deshalb: Wer beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet und mögliche Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung erkennt, sollte sich für die Gefährdungseinschätzung immer durch eine InsoFa beraten lassen. Gemeinsam wird betrachtet, welche Beobachtungen vorliegen, wie das mögliche Risiko einzuschätzen ist, welche Hilfen in Betracht kommen und welche weiteren Schritte erforderlich sind.

Für diesen Beratungsprozess steht ein einheitlicher InsoFa-Beratungsbogen zur Verfügung. Ergibt die Einschätzung, dass eine mögliche Gefährdung nicht mit eigenen Mitteln abgewendet werden kann, wird der Allgemeine Soziale Dienst unmittelbar über diesen Online-Beratungsbogen informiert. 

Auch Privatpersonen können eine vereinfachte Version des Online-Meldebogens nutzen, wenn sie dem Jugendamt einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung mitteilen möchten.

Damit verfolgt der Kreis ein klares Ziel: Im Ernstfall sollen keine wichtigen Informationen verloren gehen und keine Unsicherheiten über das weitere Vorgehen entstehen. „‘Kinderschutz aus einem Guss‘ bedeutet nicht, dass alle Beteiligten dieselbe Aufgabe haben“, sagt Christoph Helms. „Es bedeutet, dass jeder seine Aufgabe kennt und dass alle gemeinsam wissen, wie die Aufgaben ineinandergreifen.“

Das Informationshandbuch zum Kinderschutz, die Beratungs- und Meldebögen sowie Handlungsleitfäden und wichtige Kontaktdaten sind auf der Internetseite des Kreises Pinneberg zu finden: https://www.kreis-pinneberg.de/Verwaltung/Fachbereich+Familie_+Teilhabe+und+Soziales/Kinderschutz.html


20260923 Kinderschutz

Bildinformation: (v.l.n.r.) Karoline Starck (Wendepunkt, Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch und Gewalt im Kontext Kinderschutz), Schulrat Siegfried Hesse, Karina Brandenburg (Diakonisches Werk Rantzau-Münsterdorf, InsoFa-Beratung), Nina Prosk, Kinderschutz-Fachkraft beim Kreis Pinneberg, Jugendamtsleiter Christoph Helms, Mireia Tardiu (Diakonisches Werk HamburgWest/Südholstein, InsoFa-Beratung) und Denise Skibbe (Diakonisches Werk Rantzau-Münsterdorf, InsoFa-Beratung)

 
Medieninformation vom 23.09.2026


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