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Ein verlassenes Kätzchen am Straßenrand, ein abgemagerter Hund am Hotelstrand oder Tiere in schlechter Haltung: Viele Menschen im Urlaub möchten spontan helfen und bringen Hunde oder Katzen aus dem Ausland mit nach Deutschland. Das Veterinäramt des Kreises Pinneberg warnt jedoch davor, Tiere unvorbereitet über die Grenze mitzunehmen.
So gut die Absicht auch ist: Mit den Tieren können gefährliche Krankheiten eingeschleppt werden. Dazu zählen Parasiten, sogenannte Mittelmeerkrankheiten und im schlimmsten Fall die Tollwut.
In süd- und osteuropäischen Ländern, aber auch in Teilen Afrikas und Asiens, kommen Erkrankungen vor, die in Deutschland selten oder bereits zurückgedrängt sind. Hunde und Katzen können unter anderem an Leishmaniose, Ehrlichiose, Babesiose, Herzwürmern, Staupe oder Parvovirose leiden. Einige dieser Krankheiten werden erst Monate nach der Einreise erkannt. Die Behandlung ist häufig langwierig und teuer. Manche Erkrankungen können außerdem auf andere Tiere übertragen werden.
Besonders ernst ist das Risiko der Tollwut. Deutschland gilt seit Jahren als tollwutfrei. In vielen anderen Ländern kommt die Krankheit jedoch weiterhin vor. Tollwut wird meist über Bisse oder Kratzer übertragen und endet bei Mensch und Tier nahezu immer tödlich, sobald Symptome auftreten. Auch junge Tiere können gesund wirken, obwohl eine Infektion nicht sicher ausgeschlossen ist.
Für die Einreise nach Deutschland gelten deshalb strenge Vorgaben. Erforderlich sind unter anderem eine gültige Tollwutimpfung, eine Kennzeichnung mit Mikrochip sowie ein EU-Heimtierausweis oder amtliche Gesundheitsdokumente. Je nach Herkunftsland können zusätzlich ein Tollwut-Antikörpertest und bestimmte Wartezeiten vorgeschrieben sein, zum Beispiel bei Tieren aus der Türkei, Serbien, Albanien, Russland und vielen weiteren Staaten.
Diese Vorgaben führen auch zu klaren Mindestaltersgrenzen. Ein Hund aus einem EU-Mitgliedstaat kann in der Regel frühestens mit 15 Wochen einreisen: Die Tollwutimpfung ist erst ab einem Alter von zwölf Wochen möglich, anschließend müssen drei Wochen vergehen, bis der Impfschutz wirksam ist. Bei Tieren aus vielen Drittstaaten kann eine Einreise sogar erst deutlich später möglich sein, da nach dem Tollwut-Antikörpertest zusätzliche Wartezeiten gelten.
Wer die Vorschriften missachtet, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Werden Tiere ohne gültige Papiere oder ohne ausreichenden Tollwutschutz entdeckt, kann das Veterinäramt eine Quarantäne anordnen. Diese kann mehrere Wochen oder Monate dauern. Die Kosten für Unterbringung, tierärztliche Untersuchungen und weitere Sicherheitsmaßnahmen tragen die Halterinnen und Halter selbst. Dabei können schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen.
In besonders schweren Fällen, etwa bei ungeklärtem Tollwutstatus und auffälligen Krankheitssymptomen, kann auch die Tötung eines Tieres angeordnet werden, wenn eine Gefahr für Menschen oder andere Tiere nicht ausgeschlossen werden kann.
Im vergangenen Jahr musste das Veterinäramt des Kreises Pinneberg in 18 Fällen illegal eingereiste Tiere unter Quarantäne stellen.
Das Veterinäramt rät daher: Wer im Urlaub auf ein notleidendes Tier trifft, sollte nicht eigenständig handeln, sondern zunächst örtliche Tierarztpraxen, Tierschutzvereine oder seriöse Organisationen kontaktieren. Auch vor dem Kauf eines Tieres aus dem Ausland oder der Übernahme eines Tieres von Verwandten oder Bekannten sollte unbedingt vorab geprüft werden, welche Einreisebestimmungen gelten.
Gut gemeinte Hilfe kann sonst schnell zu einem ernsten Risiko werden: für das Tier selbst, für andere Haustiere und im schlimmsten Fall auch für Menschen.
Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Veterinäramt des Kreises Pinneberg wenden: vetamt@kreis-pinneberg.de.
Medieninformation vom 01.07.2026
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