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Veröffentlichungen Pressemitteilungen Frühzeitig Schüler-BAföG beantragen
Junge Menschen, die Schüler-BAföG bekommen, sollten ab Mai den Folgeantrag für das nächste Schuljahr auf den Weg bringen. Dies ist mittlerweile auch online möglich über die Website https://bafoeg-digital.de
Mit dem Schüler- BAföG bekommen Jugendliche und junge Erwachsene die Chance, unabhängig von der finanziellen Situation eine weiterführende und berufsbildende Schule zu besuchen. Auch allgemeinbildende Schulen sind ab Klasse 10 unter bestimmten Voraussetzungen förderungsfähig.
Ein Erstantrag auf Schüler-BAföG kann gestellt werden, sobald eine Zusage der Ausbildungsstätte über den Schulplatz vorliegt. Zuständig für die Bearbeitung ist der Kreis, in dem die Eltern der Schüler*innen ihren Wohnsitz haben. Folgeanträge auf Schüler-BAföG sollten zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums eingereicht werden. So bleibt genügend Zeit für die Bearbeitung und es kommt nicht zu einer Lücke bei der Unterstützung.
Im Kreis Pinneberg beziehen zurzeit 319 Schüler*innen BAföG. Ob und in welcher Höhe die Unterstützung für den Lebensunterhalt und die Ausbildung greift, hängt von der Art der Ausbildung, der Wohnsituation und weiteren Faktoren ab. Die Altersgrenze für Schüler- BAföG liegt bei 45 Jahren. Das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Pinneberg beantwortet dazu Fragen.

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