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Veröffentlichungen Pressemitteilungen Führerschein-Pflichtumtausch
Nach und nach müssen überall in Deutschland alte Führerscheine in den neuen einheitlichen EU-Kartenführerschein getauscht werden – dies gilt auch für Kartenführerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt worden sind. Inhaberinnen und Inhaber solcher Kartenführerscheine sind aufgefordert, sich bis zum 19. Januar 2026 um den Pflichtumtausch bei der Führerscheinstelle des Kreises Pinneberg zu kümmern.
Die Betroffenen haben die Möglichkeit, den Führerschein-Pflichtumtausch digital, per Post oder im Rahmen eines Vorort-Termins zu beantragen. Nähere Informationen stehen Ihnen auf der Homepage der Kreisverwaltung Pinneberg zur Verfügung. Für den Führerschein-Pflichttausch fällt eine Gebühr von 26,50 Euro an.
Nach der dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
Medieninformation vom 18.11.2025
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