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Augen auf beim Hundekauf


20230706 MI Augen auf beim Hundekauf

Es klingt verlockend: ein süßer Hundewelpe, treue Augen, weiches Fell! Das Internet ist voll von Anzeigen, die das schnelle und unkomplizierte Hundeglück versprechen. Ähnlich verhält es sich mit der günstigen Gelegenheit am Urlaubsort. Schockverliebt in das niedliche Tier - der Rest wird sich schon irgendwie ergeben.

Das Veterinäramt des Kreises Pinneberg warnt: Wer sich auf einen Hundekauf im illegalen Welpenhandel einlässt, unterstützt nicht nur Tierquälerei, sondern läuft auch Gefahr, teure Tierarzt- und Quarantänekosten tragen zu müssen.

„Seit der Corona-Pandemie hat das illegale Geschäft mit Hundewelpen sowohl im In- als auch im Ausland stark zugenommen“, sagt Dr. Tanja Fried, Amtstierärztin im Veterinäramt des Kreises Pinneberg. „Gerade Hunde, die aus Nachbarländern kommen, sind meist noch zu jung, haben keine Tollwut-Impfung und auch keinen EU-Heimtierausweis.“


Auf folgende Punkte sollte vor einem Kauf geachtet werden:

  • Lassen Sie sich nicht zu Spontankäufen verleiten, sondern informieren Sie sich und überlegen Sie genau, welche Hunderasse zu Ihnen passen könnte.
  • Bevor Sie das Internet durchstöbern, lohnt sich immer eine Nachfrage beim nächsten Tierheim. Hier warten viele Hunde auf ein neues Zuhause.
  • Ein Hinweis auf unseriöse Angebote im Internet ist, wenn Welpen unterschiedlicher Rassen angeboten werden. Seriöse Züchtungen konzentrieren sich auf eine, höchstens zwei Rassen.
  • Weitere Anzeichen unseriöser Angebote: unzureichende Beschreibung der Welpen, Anbieter verwendet Pseudonym, Angebot einer Lieferung nach Hause, keine Fotos der Mutterhündin.
  • Welpen dürfen frühestens im Alter von acht Wochen von ihrer Mutter und den Geschwistern getrennt werden. Werden Welpen jünger vermittelt oder entsprechen sie offensichtlich nicht dem Mindestalter (ungeöffnete Augen, können noch nicht laufen, keine Milchzähne), ist das ein Vergehen gegen den Tierschutz.

Wer sich für ein Angebot entschieden hat, sollte Besichtigungstermin beim Anbietenden vereinbaren. Positive Anzeichen sind hier:

  • Der Anbieter oder die Anbieterin nimmt sich Zeit für Sie und Ihre Fragen. Und auch Sie werden nach Ihrer Wohn- und Lebenssituation befragt.
  • Sie bekommen einen umfassen Einblick über die Mutterhündin und finden einen Wurfbereich vor, der sauber ist und zum Spielen anregt.
  • Sie bekommen Informationen über die Entwicklung „Ihres“ Welpen.

Haben Sie sich zum Kauf entschieden, lassen Sie sich alle Papiere vorlegen. Seriöse Züchtungen geben dem Welpen eine Ahnentafel, Impfausweis und einen Kaufvertrag mit. Zudem ist in vielen Zuchtverbänden das Kennzeichnen der Hunde durch einen Mikrochip vorgeschrieben.

Beim Kauf eines Hundes aus dem Ausland müssen Sie das Thema Tollwut beachten. Tollwut ist eine gefährliche und in vielen Teilen der Welt verbreitete Infektionskrankheit, die bei Tieren und Menschen vorkommen und in beide Richtungen übertragen werden kann. Unbehandelt verläuft die Krankheit immer tödlich, sodass eine sofortige Notimpfung beim Menschen erforderlich ist. Tollwutverdächtige Tiere dürfen nicht therapiert oder geimpft und müssen meist getötet werden. Deutschland gilt seit 2008 als frei von Tollwut. Deshalb gibt es strenge Regelungen für die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus dem Ausland.

Folgendes gilt für Hunde, die aus einem anderen EU-Land nach Deutschland einreisen:

  • Bei der Einreise muss der Welpe mindestens 15 Wochen alt sein.
  • Die Hunde müssen durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.
  • Jeder Hund braucht einen EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (vorher gechippt, mindestens Grundimmunisierung gegen Tollwut ab der 12. Lebenswoche + 21 Tage zur vollständigen Entwicklung des Impfschutzes).
  • Die Mikrochip-Nummer und die Begleitperson des Hundes als Besitzer müssen im EU-Heimtierausweis eingetragen sein.

Folgendes gilt für Hunde, die aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland einreisen:

(Anforderungen unterscheiden sich je nach Tollwutsituation des Landes)

  • Bei der Einreise muss der Welpe mindestens 15 Wochen alt sein.
  • Die Hunde müssen durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.
  • Eine amtliche Tiergesundheitsbescheinigung mit gültigem Tollwutimpfschutz muss vorliegen.
  • Die Begleitperson des Hundes muss eine schriftliche Erklärung bei sich führen, in der bestätigt wird, dass der Hund nach der Einreise nicht den Besitzer wechseln soll.
  • Die Einreise darf nur auf direktem Weg erfolgen und muss beim Zoll zur Dokumentenkontrolle angemeldet werden (Flughafen/Hafen/Grenzkontrollstelle).
  • Bei einer Einreise aus einigen Nicht-EU-Ländern (beispielsweise Türkei, Tunesien, Serbien) muss zusätzlich zur amtlichen Tiergesundheitsbescheinigung eine Blutuntersuchung auf Antikörper gegen Tollwut vorliegen. Die Blutentnahme muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen. Das Mindestalter für den Import von Hundewelpen aus diesen Ländern beträgt daher sieben Monate.

Ein Hund, der aus dem Ausland ohne gültigen Tollwutimpfschutz nach Deutschland kommt, stellt nicht nur ein Risiko dar, sondern muss für mehrere Wochen zur Quarantäne in ein Tierheim. Dort wird der Hund isoliert. Eine solche Zeit ist für das Tier sehr unangenehm und für die Besitzenden mit hohen Kosten verbunden.

Wer den Verdacht hegt, einen betrügerischen Welpenhandel entdeckt zu haben, sollte die Polizei oder das Veterinäramt informieren: vetamt@kreis-pinneberg.de

 
Medieninformation vom 06.07.2023


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