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Bekanntmachung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 25/2.1


Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 25/2.1 zur Änderung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 25/2 vom 19.11.2025 über die Festlegung einer Überwachungszone, der Stallpflicht und weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) im Kreis Pinneberg vom 25.11.2025

Nachdem in der Gemeinde Süderau im Kreis Steinburg am 21.11.2025 ein Sekundärausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) in einem dem Erstausbruch nahegelegenen Putenmastbetrieb festgestellt wurde, hat der Kreis Steinburg mit der Allgemeinverfügung – Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt für den Kreis Steinburg Nr. 99/2025 vom 24.11.2025 – diesen nach Maßgabe des Artikels 11 der Verordnung (EU) 2020/687 amtlich bestätigt. Um den sekundären Betrieb wurde mit der Allgemeinverfügung Nr. 99/2025 eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern eingerichtet. Aufgrund dessen wird die Allgemeinverfügung 25/2 des Kreises Pinneberg vom 19.11.2025 geändert und die Überwachungszone angepasst.

Den vollständigen Inhalt der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 25/2.1 entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.

Elmshorn, 25.11.2025



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