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Bekanntmachung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 25/1


Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 25/1 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltener Vögel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel zum Schutz gegen die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) im Kreis Pinneberg vom 27.10.2025

Seit September 2025 treten deutschlandweit und auch in Schleswig-Holstein vermehrt Fälle der hochpathogenen aviären Influenza (HPAIV) des Subtyps H5N1 bei infizierten
Wildvögeln (insbesondere Kraniche) auf. Gleichzeitig wurden bereits in 31 Geflügelhaltungen Ausbrüche der aviären Influenza gemeldet. Auch im Kreis Pinneberg nehmen die Funde verendeter Wildvögel weiter zu, wodurch das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände steigt.

Den vollständigen Inhalt der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 25/1 entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.

Elmshorn, 27.10.2025



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