Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Wahl der Kreisjägermeisterin oder des Kreisjägermeisters sowie Stellvertretung im Kreis Pinneberg


Für die Wahl des Kreisjägermeisters und seines Stellvertreters ist mir bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ein gültiger Wahlvorschlag zugegangen. Es gelten daher entsprechend diesem Wahlvorschlag nach dem Erlass zum Verfahren zur Wahl der Kreisjägermeisterin oder des Kreisjägermeisters des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein vom 15.01.2009

Herr Wolfgang Heins,
25355 Lutzhorn,

als Kreisjägermeister  

und

Herr Dr. Christian Schadendorf,
25474 Ellerbek,

als Stellvertreter

Gemäß § 34 Abs. 1 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der derzeit gültigen Fassung vom 13.10.1999 (GVOBl. Schl.-H. Seite 300) mit Wirkung vom 01.12.2021 auf die Dauer von 5 Jahren als gewählt.

 
Elmshorn, 27.10.2021

Kreis Pinneberg
- Die Landrätin -
Untere Jagdbehörde


Webseiten-ID: 20028928