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Bekanntmachung zur Jugendschöffenwahl 2024-2028 | hier: Nachträgliche Vorschlagliste


Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Pinneberg wird am 12.10.2023 über die aufgrund unzureichender Bewerbungen nachgemeldete Vorschlagsliste für die Wahl von Jugendschöffen bei dem Amtsgericht Pinneberg für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 abstimmen.

Die Liste wird in der Zeit vom 05. Oktober bis einschließlich 11. Oktober 2023 im Kreishaus, Kurt-Wagner-Straße 11 in 25337 Elmshorn im Eingangsbereich unter Bekanntmachungen sichtbar ausgehängt und kann auch hier unter Dateianhänge eingesehen werden.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden.

Der Einspruch ist zu richten an den Kreis Pinneberg, Fachdienst Jugend/Soziale Dienste, Jugendschöffenwahl, Kurt-Wagner-Straße 11, 25337 Elmshorn.

 
Elmshorn, den 05.10.2023

Kreis Pinneberg
Die Landrätin
Fachdienst Jugend/ Soziale Dienste/ Jugendhilfeausschuss



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