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Öffentliche Bekanntmachung über die Auflösung des Frostschutzberegnungsverbandes Schleswig-Holstein


Die Verbandsversammlung des Frostschutzberegnungsverbandes Schleswig-Holstein, mit Sitz im Kreis Pinneberg, hat am 12.12.2022 die Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes beschlossen. Die Landrätin des Kreises Pinneberg als Aufsichtsbehörde über den Wasser- und Bodenverband Frostschutzberegnungsverband Schleswig-Holstein gem. § 72 Abs. 1 Wasserverbandsgesetzes (WVG) hat mit Entscheidung vom 21.12.2023 gemäß § 62 Abs. 1 WVG den Beschluss der Verbandsversammlung genehmigt.

Die Verbandsauflösung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Für Zwecke der Abwicklung (Liquidation) gilt der Verband bis zum Abschluss der erforderlichen Abwicklungsgeschäfte als fortbestehend.

Gemäß § 62 Abs. 3 WVG werden eventuelle Gläubiger des Wasser- und Bodenverbandes aufgefordert ihre Ansprüche umgehend, aber innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung bei dem Vorstand des Frostschutzberegnungsverbandes Schleswig-Holstein, Herrn Verbandsvorsteher Carsten Breckwoldt, Schlickburg 80, 25436 Neuendeich als Liquidator anzumelden. 

 
Elmshorn, den 17.01.2024

Die Landrätin des Kreises Pinneberg
als Aufsichtsbehörde der Wasser- und Bodenverbände

gez. Millfahrt


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