Bekanntmachung der 2. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Pinneberg für das Haushaltsjahr 2024


Aufgrund des § 57 der Kreisordnung i.V.m. § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 27.11.2024 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


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