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Bekanntmachung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Pinneberg über die Bildung eines Jugendkreisbeirates


Aufgrund der §§ 4 und 42a der Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBI.SH 2003,94), zuletzt geändert am 25.05.202t (GVOBI.SH 2021,566), wird folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Pinneberg über die Bildung eines Jugendkreisbeirates erlassen:



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