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Bekanntmachung des Kreises Pinneberg


Bekanntmachung 20191221

Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem dritten Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und zu der Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung an Land


Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 gilt landesweit für Schleswig-Holstein.
Die Teilaufstellung der Regionalpläne umfasst:

  • Planungsraum I
    Kreisfreie Stadt Flensburg, Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg
  • Planungsraum II
    Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde
  • Planungsraum III
    Kreisfreie Stadt Lübeck, Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn.

Die Landesregierung hat im Jahr 2015 die Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 (LEP 2010) und zur Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema Windenergie) eingeleitet. Nach Auswertung des in der Zeit vom 04. September 2018 bis zum 03. Januar 2019 durchgeführten förmlichen Beteiligungsverfahrens zum zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des LEP 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne I bis III hat die Landesregierung am 17. Dezember 2019 den dritten Entwurf der Teilfortschreibung des LEP 2010 sowie der Teilaufstellung der Regionalpläne I bis III gebilligt und die Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens zum dritten Entwurf beschlossen.

Das Beteiligungsverfahren wird durch Runderlass der Landesplanungsbehörde im Amtsblatt Schleswig-Holstein vom 6. Januar 2020 eingeleitet.

Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens erhalten die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (Beteiligte) gemäß § 5 Absatz 5 LaplaG in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 2014 (GVOBI. Schl.-H. S. 8), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes vom 20. Mai 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 98) und § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 15 des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt für die Dauer von einem Monat in der Zeit vom 13. Januar 2020 bis zum 13. März 2020 in den Verwaltungen der Kreise und kreisfreien Städte.

Die Planunterlagen umfassen:

  • Entwürfe der Rechtsverordnungen zur Teilfortschreibung des LEP 2010, Kapitel 3.5.2, und der Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I (Kapitel 5.8), II (Kapitel 5.7) und III (Kapitel 5.7) (jeweils Sachthema Windenergie an Land),
  • Dritter Entwurf der Teilfortschreibung des LEP 2010, Kapitel 3.5.2 (Sachthema Windenergie an Land) inkl. Begründung,
  • Dritter Entwurf der Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I (Kapitel 5.8), II (Kapitel 5.7) und III (Kapitel 5.7) (jeweils Sachthema Windenergie an Land) und jeweils inkl. Begründung,
  • Umweltberichte zum dritten Entwurf der Teilfortschreibung des LEP 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (Sachthema Windenergie an Land) nebst FFH-Verträglichkeitsprüfungen zu besonderen Schutzgebieten. Die Umweltberichte enthalten Umweltprüfungen gemäß § 8 ROG. Es werden die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung der Änderungen der Raumordnungspläne auf die Umwelt haben können, ermittelt, beschrieben und bewertet. Betrachtet werden die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der geplanten Änderungen der Raumordnungspläne auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, auf Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie auf die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Die FFH-Verträglichkeitsprüfungen beziehen sich auf die in dem Planentwurf ausgewiesenen Vorranggebiete, die ganz oder teilweise im Umgebungsbereich von 300 bis 1.200 Meter um solche EU-Vogelschutzgebiete liegen, in denen windkraftsensible Vogelarten Bestandteil der Erhaltungsziele sind, und ermittelt mögliche Beeinträchtigungen.
  • Karten der Planungsräume I bis III zu dem dritten Entwurf der Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie an Land),
  • Gesamträumliches Plankonzept nebst Bewertungsschlüssel,
  • Datenblätter der Abwägungsbereiche für die Windenergienutzung.

Sie liegen

in der Zeit vom 13. Januar 2020 bis zum 13. Februar 2020

im Raum 5.239 des Kreises Pinneberg, Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn, während der Sprechzeiten Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, öffentlich aus.

Äußerungen können in schriftlicher oder elektronischer Form in der Zeit vom 13. Januar 2020 bis zum 13. März 2020 abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen können unberücksichtigt bleiben.

Das Beteiligungsverfahren wird als internetgestütztes Online-Beteiligungsverfahren durchgeführt. Es ist ausdrücklich erwünscht, für Stellungnahmen das zur Verfügung stehende Online-Beteiligungsportal unter www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung zu nutzen. Hier können die Planunterlagen für den gesamten Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

Stellungnahmen können außerdem an die E-Mail-Adresse: windenergiebeteiligung@im.landsh.de oder per Post an die Adresse:

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein
Abteilung Landesplanung und ländliche Räume
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

gesendet werden.

Alle abgegebenen Stellungnahmen werden elektronisch verarbeitet. Hinweise zum Datenschutz können bei den auslegenden Stellen sowie im Online-Beteiligungsportal eingesehen werden.

Weitere Informationen zum Aufstellungsverfahren sowie die synoptische Aufbereitung der zu dem zweiten Planentwurf fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen  finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/windenergie. Der Landesplanungsbehörde liegen umweltbezogene Stellungnahmen und Fachgutachten von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Auswirkungen der Planung auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter, sonstige Sachgüter und zu den Energiezielen vor.

 
Elmshorn, den 28.12.2019
Kreis Pinneberg


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