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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 18/1 zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) mit Festlegung eines Sperrbezirkes im Kreis Pinneberg


Bekanntmachung 20180425

In der Gemeinde Horst im Kreis Steinburg ist am 26.03.2018 und im Weiteren am 20.04.2018 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in nunmehr drei Bienenständen im Gemeindegebiet amtlich festgestellt worden.

Aufgrund der §§ 165 und 166 des Landesverwaltungsgesetz (LVwG) vom 2. Juni 1992 (GVOBl. 1992, S. 234, 534) in Verbindung mit den §§ 6, 24, 37 und 38 des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tier-seuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) und der §§ 5b, 10 und 11 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) vom 3. November 2004 (BGBl. I S. 2738), in Verbindung mit § 1 Abs. 3 des Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AG TierGesG) vom 16. Juli 2014 (GVOBl. S. 141) in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen werden zum Schutz gegen die Seuchenverbreitung nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:

 

Elmshorn, 25.04.2018


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