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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 17/5 zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer im Kreis Pinneberg vom 29.06.2017


Bekanntmachung 20170629

In der Stadt Hamburg, Bezirk Altona, Ortsteil Osdorf, ist am 28.06.2017 der Ausbruch der ansteckenden Blutarmut der Einhufer amtlich festgestellt worden.

Der Kreis Pinneberg hat eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer im Kreis Pinneberg veröffentlicht.

Zum Einhufer-Blutarmut – Sperrbezirk erklärt wird ein Gebiet in der Stadt Schenefeld östlich der Blankeneser Chaussee von der Landesgrenze zu Hamburg bis zur Einmündung in den Osterbrooksweg, südlich entlang des Osterbrooksweg bis zur Höhe der Hausnummer 47-49 und von dort in der Verlängerung zur Landesgrenze Hamburg.

Die vollständige Allgemeinverfügung Nr. 17/5 und ihre Begründung sowie eine Kartendarstellung der betroffenen Gebiete können Sie dem nachfolgendem PDF-Dokument entnehmen.

 
Elmshorn, 29.06.2017


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