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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 17/2 zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Wildvögel im Kreis Pinneberg vom 25.01.2017


Bekanntmachung 20170125

Aufgrund der §§ 165 und 166 des Landesverwaltungsgesetz (LVwG) vom 2. Juni 1992 (GVOBl. 1992, S. 234, 534) in der zurzeit geltenden Fassung, der Abschnitte 2, 8 und 10 des Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), der §§ 55 und 56 und 65 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) vom 08. Mai 2013 (BGBl I S. 1212) in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 1 Abs. 3 des Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AG TierGesG) vom 16.07.2014 (GVOBl. S. 141) werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:

 
Elmshorn, 25.01.2017


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