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Wahl des Kreisjägermeisters


Bekanntmachung 20161013

Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vom 15. Januar 2009 - V 5410/7471.2, setze ich den Wahltag für die Wahl des Kreisjägermeisters auf den

29. November 2016

fest.

Die Wahl findet im Zimmer 1301 des Kreishauses in Elmshorn, Kurt-Wagener-Str. 11, 25337 Elmshorn, statt.

Die Wahlhandlung ist öffentlich.

Sie beginnt um 11:00 Uhr und endet um 16:00 Uhr.

Ich fordere gleichzeitig zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Wahlvorschläge sind mir spätestens bis zum 14. November 2016, 17:00 Uhr, einzureichen.

Wahlvorschläge einschließlich der Stellvertretung bedürfen der schriftlichen Zustimmung der zu Wählenden und der Unterschrift von mindestens 25 Wahlberechtigten aus dem Kreis Pinneberg. In einen Wahlvorschlag darf nur aufgenommen werden, wer nach § 34 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes wählbar ist und der Aufnahme zugestimmt hat.

Gem. § 34 Abs. 4 Landesjagdgesetz ist zur Wahl berechtigt, wer

  1. Inhaberin oder Inhaber eines Jahresjagdscheines ist und
  2. im Kreis oder in einer kreisfreien Stadt ihren oder seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat oder Inhaber eines Eigenjagdbezirks ist oder eine Jagd gepachtet hat.

Wird nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so gelten der vorgeschlagene Bewerber / die vorgeschlagene Bewerberin und der vorgeschlagene Stellvertreter / die vorgeschlagene Stellvertreterin als gewählt.

Die untere Jagdbehörde des Kreises Pinneberg teilt mit, dass der bisherige Kreisjägermeister Herr Wolfgang Heins aus Lutzhorn und dessen Stellvertreter Herr Dr. Christian Schadendorf aus Ellerbek sich zur Wahl stellen.

 
Elmshorn, 12.10.2016
Kreis Pinneberg
Der Landrat
als Jagdbehörde
Wahlleiter


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