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Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung


Bekanntmachung 20140704

Nach §§ 19, 27 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der derzeit gültigen Fassung und der Landesverordnung für Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntSchVO) vom 19.03.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008, S. 150) in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschluss des Kreistages des Kreises Pinneberg vom 25.06.2014 folgende 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung vom 09.12.2011 für den Kreis Pinneberg erlassen:

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