Bekanntmachungen

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 24/2 vom 07.03.2024 zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 24/1 vom 05.02.2024

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 24/2 vom 07.03.2024 zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 24/1 vom 05.02.2024 über die Festlegung einer Überwachungszone, der Stallpflicht und weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) im Kreis Pinneberg Aufgrund des Ausbruchs der...


Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen auf der Insel Helgoland vom 14.02.2024

Auf Grund des § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der Fassung vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690) in derzeit gültigen Fassung und des § 4 Abs. 2 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG-ZustVO) vom 20. August 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 400) in Verbindung mit § 55 Abs. 1...


Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 24/1 über die Festlegung einer Überwachungszone, der Stallpflicht und weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) im Kreis Pinneberg vom 05.02.2024

In der Gemeinde Süderau im Kreis Steinburg wurde am 03.02.2024 der Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) in einem Geflügelbestand festgestellt sowie mit der Allgemeinverfügung – Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt für den Kreis Steinburg Nr. 14/2024 vom 04.02.2024 nach Maßgabe des Artikels 11 der Verordnung (EU)...


Öffentliche Bekanntmachung über die Auflösung des Frostschutzberegnungsverbandes Schleswig-Holstein

Die Verbandsversammlung des Frostschutzberegnungsverbandes Schleswig-Holstein, mit Sitz im Kreis Pinneberg, hat am 12.12.2022 die Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes beschlossen. Die Landrätin des Kreises Pinneberg als Aufsichtsbehörde über den Wasser- und Bodenverband Frostschutzberegnungsverband Schleswig-Holstein gem. § 72 Abs. 1...


Bekanntmachung der Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen auf der Insel Helgoland vom 08.11.2023

Auf Grund des § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der Fassung vom 08. August 1990 (BGBI. 1 S. 1690) in derzeit gültigen Fassung und des § 4 Abs. 2 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG-ZustVO) vom 20. August 1991 (GVOBI. Schl.-H. S. 400) in Verbindung mit § 55 Abs. 1...