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Verwaltungsleistung suchen


Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung


Sie möchten als Sachverständiger oder Untersuchungsstelle in der EU für Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz hochwertige Dienstleistungen erbringen? Dann können Sie einer behördliche Anerkennung beantragen. Diese dient als Qualifikationsnachweis gegenüber Auftraggebern.


Leistungsbeschreibung

Das Bodenschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass die Qualifikation von Sachverständigen und Untersuchungsstellen durch eine zuständige Behörde anerkannt werden kann.

Besonders qualifizierte Personen (Sachverständige) oder Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Probenehmer) können dazu in einem Bundesland ihre jeweilige Anerkennung beantragen. Diese Anerkennung ist dann bundesweit gültig. Das zu durchlaufende Verfahren richtet sich nach Recht des Bundeslandes, in dem die Anerkennung beantragt wird. Sollte dieses Land keine eigenes landesrechtliches Anerkennungsverfahren vorhalten, richtet es sich nach dem Recht des Landes, in dem das Verfahren durchgeführt wird.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Entscheidung in schriftlicher Form.
Anerkannte Sachverständige und Untersuchungsstellen werden außerdem in der online zugänglichen Rechercheplattform ReSyMeSa
www.resymesa.de bekannt gegeben, damit Dienstleistungsinteressenten zu diesenLeistungserbringern Kontakt aufnehmen können.

http://www.resymesa.de


An wen muss ich mich wenden?

Für die Anerkennung als Sachverständige wenden Sie sich in Schleswig-Holstein bitte an die Industrie- und Handelskammer, für Untersuchunsstellen bitte an das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen und Regelungen zur Untersuchung von Abfällen, finden Sie im Landesportal.

Leitlinie der Abfallwirtschaft

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon
+49 431 530550-0
Fax
+49 431 530550-99
E-Mail
info@ea-sh.de
WWW
https://www.ea-sh.de
Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
    Postanschrift
    24062 Kiel
    Postanschrift
    24171 Kiel
    Adresse
    Mercatorstraße 3
    24106 Kiel
    Telefon
    +49 431 988-0
    Fax
    +49 431 988-7239
    E-Mail
    schriftgutstelle@mekun.landsh.de
    WWW
    Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 15:00 Uhr

    Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

    Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Verkehrsanbindung
        Parkplätze
          Gebäudezugänge
          • Aufzug vorhanden
          • Rollstuhlgerecht

          Webseiten-ID: 20042104