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Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen


Die Ordnungsbehörden können jederzeit auch gegenüber Betreibern von erlaubnisfreien Gaststätten Anordnungen erlassen.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein erlaubnisfreies Gaststättengewerbe betreiben, können jederzeit Anordnungen zum Schutze

  • der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
  • der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
  • gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit

erlassen werden.


An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Welche Gebühren fallen an?

Derzeit fallen zwischen 60,00 und 750,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Berechnung nach Aufwand/ Tarifstelle im Gebührentarif SH

Rechtsgrundlage
  • § 5 Gaststättengesetz (GastG),
  • Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.4.2 - VwGebV.

§ 5 GastG

GastVO

VwGebV

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

§5 GastG

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

evt. Verstoß gegen das Gaststättengesetz

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Evtl. formloser Antrag

Was sollte ich noch wissen?

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

je nach Aufwand

Rechtsbehelf

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

ja

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

formlos

Unterstützende Institutionen

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Ordnungsamt, Bauamt, Lebensmittelaufsicht

Stadt Pinneberg - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
Telefon
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Fax
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