Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich
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Bei vielen Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Tätigkeiten mit Tieren gewerblich betreiben möchten:
Die Anmeldung eines Gewerbes ist keine Voraussetzung.
Gewerbsmäßigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie die nachfolgenden Tätigkeiten durchführen möchten:
Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich
§ 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) – Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
§ 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Antrag mit Angaben über die Art der betroffenen Tiere, die für die Tätigkeit verantwortliche Person, ggf. die Räume und Einrichtungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind, Nachweise der erforderlichen Sachkunde, Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde nach den genauen Anforderungen.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Es wird eine Gebühr zwischen 26,00 und 511,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.
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